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Ehevertrag als Absicherung abschließen

Wann ist er sinnvoll und was bedeuten die Begriffe?

Was im ersten Moment eher unromatisch wirkt, zahlt sich auf lange Sicht für beide Seiten aus: der Ehevertrag. (Foto: Adobe Stock)

 

Für viele Paare kommt es nicht infrage, sich vor der Trauung mit dem Thema Ehevertrag zu befassen. Allerdings, und damit der wichtigste Punkt zuerst, bedeutet der Abschluss eines solchen Vertrags ja keineswegs, dass ihr schon vor der Hochzeit damit rechnet, dass ihr euch ohnehin scheiden lassen werdet. Anstatt für mulmige und unromantische Gefühle zu sorgen, soll ein Ehevertrag eine Absicherung für euch beide sein – und in einigen Fällen ist er sogar besonders sinnvoll.

In diesem Artikel erhaltet ihr einen ersten Überblick über die Möglichkeiten der Ausgestaltung, die juristischen Begriffe und einige Beispielsituationen. Dies ersetzt selbstverständlich nicht die Expertise eines Anwalts oder Rechtsberaters. Es kann aber ein erster Anstoß sein, um das Thema als Paar zu besprechen und anzugehen.

Interessant ist auch: Eheverträge können nicht nur vor der Trauung geschlossen werden, sondern auch noch während eurer Ehe oder sogar in seltenen Fällen noch nach der Scheidung. Könnt oder wollt ihr also während der Hochzeitsvorbereitungen noch keinen Vertrag abschließen, steht euch diese Option auch später noch offen.

 

Möglichkeiten der Ausgestaltung

Eheverträge sind privatrechtliche Verträge zwischen zwei Eheleuten. Sie können so gestaltet werden, dass sie zu euch und eurer individuellen Situation passen. Ob und wie ihr das Vermögen im Falle einer Scheidung aufteilen werdet, das solltet ihr gemeinsam entscheiden und dabei die Bedürfnisse beider Parteien einbeziehen. Es gibt also keine Universallösung.

Neben den finanziellen Aspekten können auch weitere Regelungen für die Ehe getroffen werden, beispielsweise zur Ausgestaltung des Zusammenlebens. Grundsätzlich besteht eine Vertragsfreiheit, der inzwischen aber einige Grenzen gesetzt wurden. Bis auf einige Ausnahmen steht euch als (baldige) Eheleute also frei, welche Regelungen ihr in euren Vertrag aufnehmt.

Zunächst wird eine Prüfung durch einen Anwalt empfohlen. In jedem Fall muss aber anschließend für die Rechtskräftigkeit eines Ehevertrags eine notarielle Beurkundung stattfinden. Der Notar fungiert dabei als unparteiischer Berater. Die Gebühr für den Notar richtet sich nach dem Vermögen der Eheleute, weshalb die Kosten variieren.

 

Regelungsbereiche

Zentral sind drei große Bereiche, die in einem Ehevertrag geregelt werden können: der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt. Dabei gibt es jeweils individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten.
 

Güterstand

  • Zugewinngemeinschaft: Wenn ihr keinen Ehevertrag abschließt, lebt ihr nach den deutschen Gesetzen automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass alle vor der Ehe erwirtschafteten Güter rechtlich auch weiterhin der jeweiligen Person gehören. Während sich in der Ehe nichts an euren jeweiligen Vermögensverhältnissen ändert, kann bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich gefordert werden. In einem solchen Fall muss die Person, die während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaften konnte, Geld an den Partner oder die Partnerin zahlen. Anhand eines konkreten Beispiels bedeutet das, dass bei einem Zugewinn von Partner A von 100.000 Euro und Partner B von 50.000 Euro ein Zugewinnausgleich in Höhe von 25.000 Euro an Partner B zu zahlen ist.

  • Gütertrennung: Bei dieser Version eines Ehevertrags wird eine strikte Trennung von Geld und Besitztümern festgelegt. Beide Partner können dann im Falle einer Scheidung keinen Ausgleich fordern, sodass das Vermögen jeweils geschützt und streng voneinander abgegrenzt wird.

  • Gütergemeinschaft: Heutzutage wählen nur noch wenige Paare diese Form des Güterstandes, da sich im Scheidungsfall die Aufteilung sehr komplex gestaltet und sich eine Reihe von Nachteilen ergibt: Bei der Gütergemeinschaft verschmelzen nämlich sämtliche Vermögen miteinander, sowohl das in die Ehe eingebrachte als auch das währenddessen erwirtschaftete.
     

Versorgungsausgleich

Hiermit kann der Ausgleich von Rentenanwartschaftsansprüchen geregelt werden, die die Eheleute während der gemeinsamen Ehe erwerben. Wirksam geschlossene ehevertragliche Vereinbarungen können für den Fall einer Scheidung eine Abweichung vom Versorgungsausgleich zur Folge haben.
 

Nachehelicher Unterhalt

Auch zum Bereich der Unterhaltspflichten nach der Ehe können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Dieser berührt vor allem den Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder, den Unterhalt wegen Alters oder Krankheit und den sogenannten Aufstockungsunterhalt.

 

In diesen Fällen ist ein Ehevertrag wichtig

  • Beide Ehepartner arbeiten in Vollzeit, sind finanziell unabhängig und haben oder wollen keine gemeinsamen Kinder. Sie sind so eigenständig, dass sie im Falle einer Scheidung getrennte Wege ohne finanzielle Ausgleichszahlungen gehen wollen.
  • Es ist das Vermögen einer Firma im Spiel, da eine Partei / beide Parteien Unternehmer beziehungsweise selbstständig ist / sind.
  • Die Ehepartner gehören verschiedenen Nationalitäten an: In einem solchen Fall kann ein Ehevertrag regeln, welches Recht im Scheidungsfall angewendet werden soll. Dies gilt unabhängig vom Wohnort.
  • Eine Person verfügt über ein deutlich höheres Vermögen als die andere: Hohe Zahlungen nach einer Scheidung können durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden.

 

Nicht zwingend notwendig ist der Ehevertrag, wenn einer der Ehepartner Schulden hat, denn die andere Person haftet nach deutschem Recht nicht dafür mit, solange sie nicht ausdrücklich dafür unterschrieben hat.

Außerdem sind auch größere Summen an Erbe vor einer einem eventuellen Zugewinnausgleich geschützt, denn das Erbe wird dem Anfangsvermögen bei der Eheschließung zugeordnet. Aber Achtung: Im Gegensatz dazu müssen stark im Wert gestiegene Gegenstände und Immobilien ausgeglichen werden, wenn dies nicht ausgeschlossen wurde.

 

Fazit

Welche Form des Ehevertrags für euch am besten passt, solltet ihr ganz in Ruhe besprechen und euch dabei professionell beraten lassen. Seht einen solchen Vertrag auf keinen Fall als schlechtes Omen für eure Ehe, sondern als individuell auf eure Situation abgestimmte Absicherung für beide Partner. So könnt ihr euer Eheleben mit dem guten Gefühl starten, dass im eventuellen Fall einer Trennung bereits das meiste fair geregelt ist.

Gut zu wissen ist aber auch, dass in Deutschland selbst ohne Ehevertrag die Rechtslage eine für alle Parteien möglichst faire Aufteilung vorsieht.