ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Hochzeitsanzeige schalten

Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen Schritten Hochzeitsanzeigen selbst gestalten und für die WESER-KURIER Gesamtausgabe, den KURIER am Sonntag oder die Regionalausgaben buchen.

Hochzeitsanzeige aufgeben

Vorbereitungen auf die kirchliche Trauung

Vom Traugespräch bis zum Wunschtermin

Viele Paare wünschen sich immer noch eine kirchliche Trauung. (Foto: Freepik)

Bremen. Zwar heiraten immer weniger Menschen in Deutschland, aber einige trauen sich eben doch – auch kirchlich. Aber darf man überhaupt in der Kirche heiraten, wenn man sonst nur zu Weihnachten in den Gottesdienst geht? Und was ist eigentlich, wenn Mann und Mann oder Frau und Frau sich Gottes Segen erbeten wollen?

Viele Paare haben laut dem evangelischen Pfarrer Dan Peter große Erwartungen an ihre kirchliche Trauung. Sie würden sich von diesem feierlichen und zeremoniellen Akt versprechen, dass ihre Ehe und Partnerschaft dadurch fester und glücklicher werden. „Die Feier in der Kirche ist der Höhepunkt des Festes und nimmt auch die sonst oft verborgenen religiösen Sehnsüchte auf“, sagt Peter. Zudem würde mit der Trauung die Einbindung in der größeren Gemeinschaft der Kirchengemeinde oder der Kirche insgesamt deutlich und stärke die Paare.

Laut Peter könnten Paare auch kirchlich heiraten, sonst nur zu Weihnachten in die Kirche gehen. In der kirchlichen Trauung liege die Chance, einen neuen Zugang zu Kirche und Glauben zu finden.

Trotzdem gehe die standesamtliche Trauung der kirchlichen voraus, denn die Eheschließung an sich ist hierzulande eine staatliche Angelegenheit, erklärt der Pfarrer. In der Kirche gehe es um die Bitte um und den Zuspruch von Gottes Segen. „Es kommt bei der Trauung zu einem gemeinsamen Bekenntnis vor Gott und vor der versammelten Gemeinde zur Partnerin oder zum Partner“, so Peter. Beide würden weiterhin miteinander als Paar gesegnet, in der Regel auch mit dem Zeichen der Handauflegung und einem Gebet speziell für die Getrauten.

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen gesegnet werden

Für gleichgeschlechtliche Paare gelten je nach Kirche unterschiedliche Regeln. Die katholische Kirche erlaubt die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht, allerdings dürfen Geistliche seit Ende des Jahres 2023 homosexuelle Paare offiziell segnen. Der Vatikan erklärt aber, dass die Segnung keinesfalls mit einer kirchlichen Eheschließung verwechselt werden dürfte. Sie sollte zudem nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erfolgen.

Nach Angaben von Dan Peter führen zudem auch nicht alle evangelischen Kirchengemeinden Trauungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare durch. Das Paar sollte seinen Wunsch im örtlichen Pfarramt äußern, rät der Pfarrer. Es erhalte dann in dieser Gemeinde oder in einer Gemeinde in der Nähe die kirchliche Feier, bei der beide Partner gesegnet würden. Allerdings: Werde bei einer Trauung von Mann und Frau das Paar gemeinsam gesegnet, erhielten bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Partner den Segen als Einzelpersonen.

Und welche Regeln gelten für geschiedene Menschen? In der evangelischen Kirche darf man auch nach einer Scheidung nochmals kirchlich heiraten. „Vielleicht hilft es, sich vorher klarzumachen, weshalb man es erneut versuchen will“, sagt Pfarrer Peter. Hierbei würde die Kirche das Paar unterstützen wollen.

In der katholischen Kirche ist das anders: War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal verheiratet, ist eine kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des je anderen geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich. In einem kirchlichen Verfahren kann jedoch überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich gültig geschlossen wurde. Wird die erste Eheschließung durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt, stehe einer kirchlichen Trauung nichts mehr im Wege. Am besten suche man in solchen Situationen das Gespräch mit einem katholischen Pfarrer oder pastoralen Mitarbeitenden.

Der Unterschied zwischen evangelischen und katholischen Trauungen

„Im katholischen Verständnis ist die Trauung eines Paares ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst vor einem Priester oder Diakon spenden. Im evangelischen Verständnis ist die Trauung kein Sakrament, sie ist ‚ein weltlich Ding‘ (Martin Luther), das aber durchaus nach dem Willen Gottes ist und deshalb auch seinen Segen und Zuspruch erhalten soll“, erklärt Pfarrer Dan Peter.

Zur kirchlichen Trauung gehören gemeinsame Gebete. (Foto: Freepik)

Die zukünftigen Eheleute können durchaus unterschiedlichen Konfessionen angehören. Bei einer katholischen Trauung muss mindestens einer der Partner Mitglied der katholischen Kirche sein. Zudem muss der katholische Partner versprechen, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Auch bei einer evangelischen Trauung muss dem evangelischen Partner zugestanden werden, seinen Glauben in aller Freiheit in der Ehe leben zu können.

Eine ökumenische Trauung kann in zwei Formen durchgeführt werden: Sie kann entweder in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen stattfinden.

Pfarrer Dan Peter erklärt, dass zudem auch Partner, die beide nicht evangelisch sind, „unter seelsorgerlichen Erwägungen“ auch getraut werden könnten, wenn sie sich Gottes Segen für ihre Partnerschaft wünschten.

Terminwünsche rechtzeitig äußern

Wunschtermine für die kirchliche Trauung sollten frühzeitig mit dem Seelsorger abgesprochen werden. Und der evangelische Pfarrer Peter berichtet, dass es sein könne, dass es am Wunschtermin bereits so viele Belegungen in einer bestimmten Kirche oder bei der jeweiligen Pfarrerin oder dem Pfarrer gibt, dass man einen anderen Termin suchen müsse. Aber: „Einen Termin kann das Paar auf jeden Fall sofort erhalten – vor oder nach dem ursprünglich angestrebten Termin.“

Vor der Trauung findet ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Brautpaar und der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt. Dieses soll das Paar laut Peter bei der Vorbereitung auf die Trauung unterstützen. Es solle zudem beiden Partnern helfen, sich mit ihrem jeweiligen Glauben, ihren Werten und Erwartungen besser zu verstehen und anzunehmen. Peter erklärt: „In diesem Gespräch bespricht die Pfarrerin oder der Pfarrer auch den Ablauf der Trauung mit dem Paar und geht auf dessen Wünsche ein.“

Zudem soll der Seelsorger im Traugespräch auch rechtliche Fragen mit dem Paar besprechen und darüber ein sogenanntes Brautleuteprotokoll, auch Ehevorbereitungsprotokoll genannt, führen. Hier würden notwendige biografische Daten erfasst, die anschließend in das Ehebuch der Pfarrei oder an das Taufpfarramt gemeldet werden würden.

Dabei wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen. Falls beide oder einer der Partner noch nicht gefirmt sein sollten, würden sie auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen und ermuntert zu prüfen, ob sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. „Unabhängig davon können Betroffene aber kirchlich getraut werden“, betont das Bistum.

Gemeinsame Planung der Trauung

„Am besten bringt das Paar beim ersten Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer seine Vorstellungen ein“, rät Peter. In der Regel finde sich rasch das, was für einen passt. In jedem Gottesdienst, auch bei einer Trauung, werde gebetet, gesungen, und es gebe eine Ansprache. „Unbedingt zur Trauung gehört das Traubekenntnis, also das Ja-Wort“, klärt der Pfarrer auf. Für diesen Teil gebe es zwei Möglichkeiten: Die eine sei die der Fragen, die der Pfarrer stellt, und auf die das Brautpaar mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ antwortet. Die andere Form sei die der Erklärung, bei der die Brautleute einander ein Versprechen geben. Der Wortlaut könne variieren. „Dann folgt der Zuspruch des Segens und ein besonderes Gebet für das Paar“, sagt Peter, und betont weiter: „Was nicht hineinpasst, wären Elemente, die nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar sind“.

Auch die katholische Kirche freut sich über Mitwirkung des Paares. Die zu Vermählenden könnten mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten, und sie könnten nach Absprache auch für ansprechende Musik und Musiker sorgen. Aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis könnte das Paar zudem Lektoren oder jemanden vorschlagen, der die Fürbitten gestaltet und vorträgt.

Gäste auf die kirchliche Zeremonie vorbereiten

Pfarrer Dan Peter zufolge lautet die Grundregel: Alle sind willkommen, ob Gottesdienst-erfahren oder zum ersten Mal dabei. „Weil bei Trauungen häufig Gäste dabei sind, die nicht alle Abläufe kennen, werden gerne Programmblätter mit Liedern und Hinweisen ausgelegt“, erklärt er. Diese dürfe das Brautpaar nach eigenen Vorstellungen fertigen und auch alles andere Wichtige darauf notieren. „So können sich alle schnell orientieren und beteiligen.“

Von Hannah Schmitz/KNA