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Kirchliche Trauungen: Das Jawort vor Gott

Ablauf und Voraussetzungen für die Zeremonie in der Kirche

KIRCHLICHE TRAUUNGEN

Viele Paare wünschen sich neben der standesamtlichen auch eine kirchliche Trauung. Da Anforderungen und Trauzeremonie sich zwischen den einzelnen Konfessionen unterscheiden, hilft ein Überblick, um sich auf die Abstimmungen mit der jeweiligen Gemeinde vorzubereiten.

St. Godehard

Durch diesen Gang schreitet das Brautpaar in der St. Godehard Kirche in Sebaldbsbrück zum Altar. (Foto: Christof Haverkamp/Katholischer Gemeindeverband in Bremen)

DIE KATHOLISCHE TRAUUNG

Notwendige Unterlagen:

  • Taufschein (nicht älter als 3 Monate)
  • Evtl. das Firmungszeugnis
  • Personalausweis/Reisepass
  • Ledigennachweis (nicht älter als 6 Jahre) 
  • Anmeldung zur standesamtlichen Trauung oder Heiratsurkunde
  • Traulizenz für Trauung in anderer Gemeinde

In Vorbereitung der kirchlichen Hochzeit sind die Taufscheine von beiden Partnern vorzulegen, wenn es sich um eine Trauung zwischen zwei christlich Getauften handelt. Diese erhaltet ihr in der Gemeinde, in der ihr getauft wurdet. Wichtig ist dabei, dass das Dokument nicht älter als drei Monate alt sein darf. Weiterhin wird der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung, die zeigt, dass beide Personen nicht verheiratet sind, benötigt.

Vor der Trauung wird sich das Paar zum Gespräch mit dem Gemeindepfarrer zusammenfinden. Dabei wird über die Bedeutung und den Stellung der Ehe gesprochen und es werden besondere Formalitäten geklärt. Im Termin wird ein sogenanntes Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet. Des Weiteren gibt es häufig die Möglichkeit, ein Ehevorbereitungsseminar zu besuchen.

Für die Hochzeit in der Kirche benötigt ihr eine Bescheinigung über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung oder die Heiratsurkunde, falls ihr bereits verheiratet seid. Zwar muss man seit 2009 nicht mehr bereits im Vorfeld standesamtlich verheiratet sein, um kirchlich getraut zu werden, aber einige Kirchengemeinden bestehen nach wie vor darauf. Falls ihr euch für die Trauung in einer anderen katholischen Kirche entscheidet, benötigt ihr die Zustimmung des Pfarrers eurer Heimatgemeinde in Form einer Traulizenz. Damit wird bescheinigt, dass die Eheschließung in der anderen Gemeinde von der eigenen gestattet wird.

 Die Firmung ist keine Voraussetzung, um sich katholisch trauen zu lassen, allerdings wird man je nach Pfarrer und Gemeinde animiert, diesen Schritt vor der Hochzeit zu gehen. Mindestens einer der Partner muss für die Trauung katholisch sein und dieser/diese muss versprechen, dass die Kinder, die in die Ehe hineingeboren werden, katholisch erzogen werden. Eine katholische Trauzeremonie ist auch möglich, wenn man einen Partner oder eine Partnerin hat, der/die einer anderen als der christlichen Religion angehört oder konfessionslos ist. Es werden zwei Trauzeugen benötigt, die allerdings nicht unbedingt katholisch oder generell Mitglied einer Kirchengemeinde sein müssen. 

Am besten sprecht ihr die von euch gewählte Gemeinde schnellstmöglich an, damit sichergestellt ist, dass die Kirche an eurem Datum noch verfügbar ist. Wenn das frühzeitig geklärt ist, habt ihr umso mehr Zeit, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen und je nach Gemeinde das Ehevorbereitungsseminar zu besuchen und/oder mit eurem Pfarrer über die Ehe zu sprechen.

Das Traugespräch findet meist an mehreren Terminen statt, bei denen es nicht nur um den genauen Ablauf der Zeremonie (wie Gebete und Musik) geht, sondern auch um das katholische Eheverständnis und dessen Unauflösbarkeit. Des Weiteren wird in dem Gespräch über den Kinderwunsch in der Partnerschaft gesprochen.

St. ThomasDie katholische Kirche St. Thomas der Kirchengemeinde St. Raphael in Blockdiek. (Foto: Christof Haverkamp/Katholischer Gemeindeverband in Bremen)

 

Möglicher Ablauf der Trauung

In der katholischen Kirche gibt es zwei verschieden Abläufe der Trauung: den Wortgottesdienst und die Eucharistiefeier.

 Eröffnung:

  • Empfang des Brautpaares am Eingang zur Kirche und Einzug in die Kirche
  • Lied
  • Begrüßung
  • Kyrie-Gebet
  • Loblied/Gloria
  • Tagesgebet

Wortgottesdienst:

  • Lesung aus der Bibel
  • Lied
  • Evangelium
  • Ansprache

Trauung:

  • Befragung des Brautpaares und Segnung der Ringe
  • Jawort und Bestätigung der Eheschließung
  • Entzündung der Traukerze
  • Segnung des Brautpaares durch den Pfarrer
  • Lied
  • Fürbitten
  • Vaterunser
  • Gebet
  • Lied 
  • Auszug aus der Kirche

Die Eucharistiefeier gleicht im Ablauf bis einschließlich der Fürbitten dem Wortgottesdienst. Danach ändert dieser sich:

  • Lied zu Bereitung von Gaben und Gabengebet
  • Präfation und Heilig-Lied
  • Hochgebet
  • Vaterunser
  • Heilige Kommunion
  • Brot und Wein
  • Lied
  • Gebet
  • Segnung des Brautpaares durch den Pfarrer
  • Lied und Auszug

 

DIE EVANGELISCHE TRAUUNG

 Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Taufbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Evtl. Konfirmationsurkunde
  • Ledigennachweis
  • Anmeldung zur standesamtlichen Trauung oder Heiratsurkunde
  • Dispens des Gemeindepfarrers, falls ein Partner/eine Partnerin katholisch ist
  • Dimissoriale – falls man in einer anderen Gemeinde getraut werden möchte

Wie auch bei der katholischen Trauung müssen Paare, die evangelisch getraut werden wollen, ebenfalls eine Reihe von Urkunden und Nachweisen wie die Taufbescheinigung in ihrer Gemeinde einreichen. Mindestens eine Person muss evangelisch sein, um eine Eheschließung in einer evangelischen Kirche möglich zu machen. Die Konfirmation ist zumeist nicht unbedingt notwendig.

Genau wie in der katholischen Kirche ist es auch in der evangelischen seit 2009 möglich, erst kirchlich und im Anschluss standesamtlich zu heiraten. Jedoch gilt auch hier: am besten klärt ihr das definitiv mit eurer Gemeinde ab, denn einige verlangen nach wie vor, dass man zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung bereits rechtlich verheiratet ist. Falls ihr euch dazu entscheiden solltet, in einer anderen als eurer eigenen Gemeinde zu heiraten, ist ein Dimissoriale erforderlich. Dies ist eine Bestätigung, die euch von eurem Pastor/eurer Pastorin ausgestellt wird und euch damit erlaubt, euch in einer anderen Kirche trauen zu lassen. 

Ein großer Unterschied zwischen der evangelischen und katholischen Eheschließung ist neben dem Eheverständnis und der Zeremonie, dass in vielen Gemeinden auch gleichgeschlechtliche Paare nicht nur gesegnet, sondern auch getraut werden können und die Eheschließung in das Kirchenbuch eingetragen wird. 

Möglicher Ablauf der Trauung

Eröffnung:

  • Einzug in die Kirche
  • Begrüßung durch den Pastor/die Pastorin
  • Lied
  • Eingangsvotum
  • Gebet
  • Lied

Segnung:

  • Lesung aus der Bibel
  • Lied
  • Trauspruch wird verlesen und Predigt wird gehalten
  • Lied
  • Lesung aus der Bibel
  • Traubekenntnis
  • Ringtausch
  • Segnung des Brautpaares
  • Lied

Sendung:

  • Fürbittengebet
  • Vaterunser
  • Segnung des Brautpaares durch den Pastor/die Pastorin
  • Auszug aus der Kirche

Kirchenfenster(Foto: Adobe Stock)

DIE ÖKUMENISCHE TRAUUNG

Bei Paaren mit verschiedenen christlichen Glaubenszugehörigkeiten gibt es die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung. Dabei kann das Brautpaar selbst entscheiden, ob sie eine katholische Trauung mit Anwesenheit eines evangelischen Pastors oder einer Pastorin haben wollen oder anders herum. Der Ablauf der Trauung und die Vermischung der katholischen und evangelischen Bräuche kann im Einzelnen mit den jeweiligen Pastoren/Pastorinnen und Pfarrern besprochen werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Taufschein
  • Kommunion-/Konfirmationsurkunde
  • Dispens
  • Wenn ihr evangelisch heiraten möchtet, benötigt der katholische Partner ein Dispens, eine Befreiung der katholischen Eheschließungsform, um evangelisch heiraten zu dürfen. Damit ist eure Ehe auch in Augen der katholischen Kirche anerkannt.
  • Delegation
    Wenn ihr in einer anderen Gemeinde mit dem Pfarrer/Pastor/Pastorin aus eurer Gemeinde heiraten möchtet, benötigt ihr das Einverständnis des ansässigen Pfarrers.

Wichtiger Hinweis:

Die genauen Anforderungen sind am besten mit den jeweiligen Gemeinden abzustimmen. Wendet euch dazu an die zuständigen Gemeindebüros.